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Anforderung von Urkunden beim Standesamt Bestellung einer Geburtsurkunde Bestellung einer Eheurkunde Bestellung einer Sterbeurkunde |
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| Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo? |
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Der Personenstand umfasst Daten über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Tod sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen. Beurkundungen und Beglaubigungen für Zwecke des Personenstandswesens und die Ausstellung von Personenstandsurkunden werden im Standesamt vorgenommen. Selbstverständlich unterliegen die persönlichen Daten in den Personenstandsregistern datenschutzrechtlichen Vorschriften. Somit sind Personenstandsurkunden, Auskünfte aus den Registern, Einsicht in die Register sowie Auskünfte aus den bzw. Einsicht in die Sammelakten auf Antrag nur den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von Geschwistern des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen. Sofern Sie Fragen zum Pesonenstand haben oder die Ausstellung einer Urkunde wünschen, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. |
| Ansprechpartner: |
| Herr Zimmer 112 |
| Frau Birgitta Schmid |
| Öffnungszeiten Rathaus: |
| Montag - Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr |
| Aufgaben |
| Hauptsächlich werden im Standesamt folgende Aufgaben erledigt:
Nähere Informationen zu den einzelnen Aufgaben bekommen Sie im alphabetischen Informationssystem oder direkt über unsere Mitarbeiter. |
| Weitere Informationen: |
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