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| Der Abbruch von Gebäuden ist nach den Vorschriften der Landesbauordnung Baden-Württemberg im Kenntnisgabeverfahren anzuzeigen. Die Baurechtsbehörde bestätigt die Vollständigkeit der Unterlagen. |
| Ansprechpartner: |
| Herr Thorsten
Kassner Fax: 07581 / 207 - 862 |
Herr Günther Renz |
| Öffnungszeiten Rathaus: |
| Montag - Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr |
| Allgemeine Informationen |
Der Antrag auf Abbruch von Gebäuden steht als Formular bereit und ist vor Beginn der Veranstaltung zu beantragen. |
| Gebühren |
| Die Gebühr beträgt 0,5 Promille der Abbruchkosten, mindestens jedoch 25,60 Euro. Die Kosten für die Angrenzerbenachrichtigung betragen 5,15 Euro je Angrenzer. |
| Formulare |
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