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Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
  Abbruch von Gebäuden
Der Abbruch von Gebäuden ist nach den Vorschriften der Landesbauordnung Baden-Württemberg im Kenntnisgabeverfahren anzuzeigen. Die Baurechtsbehörde bestätigt die Vollständigkeit der Unterlagen.
Ansprechpartner:

Herr

Thorsten Kassner
Zimmer 216
Tel.: 07581 / 207 - 280

Fax: 07581 / 207 - 862
baugenehmigung@bad-saulgau.de

Herr

Günther Renz
Zimmer 218
Tel.: 07581 / 207 - 282
baugenehmigung@bad-saulgau.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Allgemeine Informationen

Der Antrag auf Abbruch von Gebäuden steht als Formular bereit und ist vor Beginn der Veranstaltung zu beantragen.

Gebühren
Die Gebühr beträgt 0,5 Promille der Abbruchkosten, mindestens jedoch 25,60 Euro. Die Kosten für die Angrenzerbenachrichtigung betragen 5,15 Euro je Angrenzer.
Formulare
Kenntnisgabeverfahren
Antrag auf Abbruch im Kenntnisgabeverfahren
Antrag auf Abbruchgenehmigung
 
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