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Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
  Abwasserbeitrag
Nach § 10 des Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der örtlichen Abwassersatzung (AbwS) erhebt die Stadt Bad Saulgau zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der öffent-lichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag.
Ansprechpartner:

Frau

Sandra Knab
Zimmer 122
Tel.: 07581 / 207 - 220

Fax: 07581 / 207 - 862
beitraege@bad-saulgau.de

Frau

Cornelia Weisser
Zimmer 118
Tel.: 07581 / 207 - 228

Fax: 07581 / 207 - 862
beitraege@bad-saulgau.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Allgemeine Informationen:

Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen. Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die vorgenannten Voraussetzungen nicht vorliegen. Maßstab für die Beitragsfestsetzung ist die Grund-stücksfläche und die zulässige Geschossfläche.

weitere Informationen Abwasserentsorgungsbetrieb
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