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| Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo? |
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| Die Beantragung einer Auskunftssperre muss schriftlich begründet beim Einwohnermeldeamt eingereicht werden. Eine Auskunftssperre wird nur bewilligt, wenn es zum Schutze der Person dient. Die Auskunftssperre läuft grundsätzlich nach zwei Jahren ab. |
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Unser Online Service: Die Auskunfts- und Übermittlungssperre kann online beantragt werden. Sie müssen dabei persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum und einen Grund angeben. Es öffnet sich ein neues Browser Fenster, bitte stellen Sie Ihren Popup-Blocker entsprechend ein. |
| Ansprechpartner: |
Frau Antonie Niederer Fax: 07581 / 207 - 864 |
Frau Nicole Traub |
Frau Simone Geiger Zimmer 9 Tel.: 07581 / 207 - 136 |
| Öffnungszeiten Rathaus: |
| Montag - Freitag: 08.00
- 12.15 Uhr Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr |
| Fristen & Gebühren: |
| Die Auskunftssperre wird nach Bewilligung mit sofortiger Wirkung im Einwohnerwesen eingestellt und ist gebührenfrei. |
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