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Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
  Auskunfts- und Übermittlungssperre
Die Beantragung einer Auskunftssperre muss schriftlich begründet beim Einwohnermeldeamt eingereicht werden. Eine Auskunftssperre wird nur bewilligt, wenn es zum Schutze der Person dient. Die Auskunftssperre läuft grundsätzlich nach zwei Jahren ab.

Unser Online Service:

Die Auskunfts- und Übermittlungssperre kann online beantragt werden. Sie müssen dabei persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum und einen Grund angeben.

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Zum Onlinedienst Auskunftssperre

Zum Onlinedienst Übermittlungssperre

Ansprechpartner:

Frau

Antonie Niederer
Zimmer 9
Tel.: 07581 / 207 - 135

Fax: 07581 / 207 - 864
einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de

Frau

Nicole Traub
Zimmer 9
Tel.: 07581 / 207 - 136
einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de

Frau

Simone Geiger

Zimmer 9

Tel.: 07581 / 207 - 136
r einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Fristen & Gebühren:
Die Auskunftssperre wird nach Bewilligung mit sofortiger Wirkung im Einwohnerwesen eingestellt und ist gebührenfrei.
 
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