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| Wenn ein Ausländer
erstmals in die Bundesrepublik Deutschland einreist, kann er zunächst
nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bei erstmaliger Einreise
in die Bundesrepublik ist die Aufenthaltsgenehmigung in der Regel als
Visum zu beantragen. Bisher waren ausländische Kinder, die jünger als 16 Jahre sind, von der Aufenthaltsgenehmigungspflicht und damit auch von der Visumspflicht befreit; das neue Ausländergesetz hat diese Regelung nicht übernommen. |
Wann
wird eine Niederlassungserlaubnis erteilt? |
Für
Angehörige der EG-Mitgliedsstaaten gilt:
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, wird die „Aufenthalts-erlaubnis-EG“ um weitere fünf Jahre verlängert. Die unbefristete „Aufenthaltserlaubnis-EG“ entspricht der Aufenthaltsberechtigung für Angehörige von Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft. |
Der herkömmliche Aufenthaltstitel in Papierform (Klebeetikett) ist seit dem 01.09.2011 durch einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) im Kreditkartenformat abgelöst. Das Landratsamt Sigmaringen ist weiter für die Erteilung, Ver-ängerung und Übertragung des Aufenthaltstitel zuständig. Der eAT wird künftig aber nicht mehr von der Ausländerbehörde erstellt, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin. |
| Ansprechpartner: |
Frau Antonie Niederer Fax: 07581 / 207 - 864 |
Frau Nicole Traub |
Frau Simone Geiger Zimmer 9 Tel.: 07581 / 207 - 136 |
| Öffnungszeiten Rathaus: |
| Montag - Freitag: 08.00
- 12.15 Uhr Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr |
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