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Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
  Bestattungswesen
Die Stadt Bad Saulgau unterhält acht Friedhöfe. Beim Friedhof
Bad Saulgau ist die Stadtverwaltung Ansprechpartner.
Bei den Friedhöfen der Ortsteile Braunenweiler, Friedberg, Hochberg,
Moosheim, Renhardsweiler, Fulgenstadt und Sießen der jeweilige Ortsvorsteher.
Als Grabstätten stehen Kindergräber (bis zu 6 Jahre), Urnengräber,
Reihengräber und Wahlgräber zur Verfügung.
Ansprechpartner:

Herr

Wolfgang Wachter
Zimmer 104
Tel.: 07581 / 207 - 130

Fax: 07581 / 207 - 861
ordnung@bad-saulgau.de

Frau

Birgitta Hiller

Zimmer 103

Tel.: 07581 / 207 - 131

o ordnung@bad-saulgau.de

Frau

Bianca Bader

Zimmer 103

Tel.: 07581 - 207 - 131

0 ordnung@bad-saulgau.de

Frau

Petra Weiß

Zimmer 103

Tel.: 07581 / 207 - 137

0 ordnung@bad-saulgau.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Allgemeine Informationen:

Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt eines Todesfalles bei der Stadtverwaltung oder dem zuständigen Ortsvorsteher anzumelden. Ort und Zeit der Bestattungen werden in Absprache mit den Hinter-bliebenen und den Geistlichen festgelegt.

Fristen & Gebühren:
Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Es können folgende Gebühren anfallen:
Verwaltungsgebühren:
Verwaltungsaufwand für die Bestattung
Zustimmung zum Ausgraben von Leichen,
Gebeinen oder Aschen
40,- €

50,- €
Nutzungsgebühren:
Grab herstellen, einfüllen, einschl. Beerdigung
für eine Person von mehr als 6 Jahren
für eine Person bis zu 6 Jahren oder eine
Totgeburt
Zuschlag bei Nachbelegen eines bestehenden
Wahlgrabes oder bei Erstbestattung in ein
Wahlgrab in einer Grablücke
Zuschlag bei Tieferlegung
für eine Aschenurne
Ersatz für zusätzliche Arbeiten je Arbeitsstunde
Zuschlag für Samstagsbeerdigung
450,- €

150,- €


60,- €
60,- €
130,- €
35,- €
20 %
Ausgraben von Leichen, Gebeine und Aschen und Wieder-einfüllen (ohne Herstellen eines neuen Grabes)
einer Person von mehr als sechs Jahren
einer Person bis zu sechs Jahren
einer Aschenurne
500,- €
350,- €
90,- €

Grabnutzungsgebühren:

Überlassen eines Grabes für Leichen oder Aschen

Reihengrab für Verstorbene bis zu 6 Jahren oder
Totgeburten (Kindergrab)
Reihengrab für Verstorbene über 6 Jahre
Wahlgrab mit 40jähriger Nutzungsdauer mit einer
Grabstelle (bis 2 Leichen übereinander)
Wahlgrab mit 40jähriger Nutzungsdauer mit zwei
Grabstellen (bis 2x2 Leichen übereinander)
Wahlgrab für jede weitere Grabstelle
Urnengrab mit 20jähriger Nutzungsdauer, pro
Bestattung.
Ein Grab ohne Rechtsanspruch nach § 2 Abs.1

    Friedhofsatzung, doppelte Gebühren nach den

    Punkten 1 bis 5.
Für das Herstellen eines durchlaufenden Beton-
Fundaments für Grabsteine in bestimmten Grab-
feldern gemäß § 16 Abs.2 Friedhofsatzung,

    werden anteilmäßig Kosten angesetzt.


107,- €
428,- €

1.142,- €

2.284,- €
1.142,- €

142,- €
Verlängern des Nutzungsrechts bei Wahlgräbern
Bei nachzubelegenden Wahlgräbern wird eine Nachberechnung der
Nutzungsgebühr und eine Neufestsetzung des Nutzungsrechts nach
folgender Maßgabe vorgenommen:
Das Nutzungsrecht wird um so viele Jahre verlängert, als dies
zum Abdecken der Ruhezeit der zu bestattenden Leiche oder
Asche erforderlich ist,
eine Verlängerung des Nutzungsrechts ohne Bestattungsfall kann
höchstens um die Dauer der jeweils gültigen Ruhezeit erfolgen,
die Nachberechnung erfolgt in Vierzigstel-Teilen der vollen Grab-
nutzungsgebühr nach vollen Jahren, wobei jeweils vom Ende des
geltenden Nutzungsrechts auszugehen ist.
Leichenhaus-Benützungsgebühren:
einschließlich Aufbahren von Leichen
Benutzung Aufbahrungsraum
Kühlraumbenützung
Sektionsraum-Benützung mit Sektion
Sektionsraum-Benützung ohne Sektion
besonderer Zeitaufwand beim Sezieren, je Helfer
und Stunde
Benützen des Versammlungsraumes
300,- €
120,- €
500,- €
260,- €

35,- €
120,- €
 
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