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Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
  Brandverhütungsschau
Die Brandverhütungsschau dient der Brandsicherheit bei Gebäuden
und Anlagen, für die keine konkreten rechtlichen Brandschutzvor-
schriften bestehen.
Durch die Brandverhütungsschau soll der Betreiber auf mögliche
Gefahren aufmerksam gemacht werden. Dabei festgestellte und ab-
zustellende Mängel unterliegen der Überwachung des Landratsamtes.
Ansprechpartner:

Frau

Birgit Terodde

Zimmer 219

Tel.: 07581 / 207 - 285

Fax: 07581 / 207 - 862

o baugenehmigung@bad-saulgau.de

Herr

Karl-Heinz Dumbeck
Zimmer 205
Tel.: 07581 / 207 - 243
baugenehmigung@bad-saulgau.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Folgende Gebäude unterliegen der Brandverhütungsschau:

Hochhäuser
Krankenanstalten, Entbindungs- und Säuglingsheime
Altenheime, Altenwohn- und Pflegeheime
Beherbungsbetriebe mit mehr als 20 Gastzimmern, ausgenommen
Gebäude geringer Höhe.
Schulen ausgenommen Gebäude geringer Höhe
in Untergeschossen liegende Verkaufsräume, Gaststätten, Ver-
gnügungsstätten.
Verkaufsflächen mit mehr als 1000m² Nutzfläche
Tagesstätten, Werkstätten und Heime für Behinderte
Versammlungsstätten, Discotheken
geschlossene Großgaragen
Gewerbebetriebe in denen feuer- oder explosionsgefährliche
Stoffe hergestellt oder verarbeitet werden
Lagerräume, Lagerplätze mit mehr als 1000 m² Nutzfläche zur
Lagerung brennbarer Stoffe.
gewerbliche Anlagen, in denen Stoffe gelagert, abgefüllt, umge-
schlagen, hergestellt, verarbeitet oder verwendet werden, von
denen im Brandfall Gefahren für die Umwelt ausgehen können.
Vollzugsanstalten
Institutsgebäude von Hochschulen
sonstige bauliche Anlagen und Räume, die einen vergleichbaren
Gefährdungsgrad wie die vorstehenden Anlagen aufweisen.

Rechtliche Grundlagen:
Verwaltungsvorschrift Brandverhütungsschau
(VwV Brandverhütungsschau) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg
 
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