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| Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo? |
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| Wahlen und Abstimmungen bilden eine der wichtigsten Grundlagen in unserer Demokratie, gleichgültig auf welcher staatlichen Ebene sie angesiedelt sind. Ausgehend vom Grundgesetz finden sich Regelungen in den Landesverfassungen, dem Bundeswahlgesetz, den Landes- bzw. Kommunalwahlgesetzen sowie den zu diesen Gesetzen ergangenen Verordnungen. |
| Für folgende Wahlen ist Briefwahl
möglich: Bundestags-, Landtags-, Europarats-, Kommunal-, und Bürger-meisterwahl. |
| Bitte beachten Sie auch unseren ONLINE-Dienst, der jeweils kurz vor den Wahlen die Möglichekteit bietet, Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Verwenden Sie bitte hierzu den Link rechts in der Mnüleiste oder gehen Sie zum Menüpunkt Online-Dienste A - Z (s. links). |
| Ansprechpartner: |
Frau Antonie Niederer Fax: 07581 / 207 - 864 |
Frau Nicole Traub |
Frau Simone Geiger |
| Öffnungszeiten Rathaus: |
| Montag - Freitag: 08.00
- 12.15 Uhr Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr |
| Voraussetzungen: |
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| Allgemeine Informationen: |
Sollte
eine dieser Voraussetzungen zutreffen, kreuzen Sie auf der Rückseite
Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte den Antrag auf Aus-stellung eines Wahlscheines
an. Die Wahlbenachrichtigungskarte erhalten Sie ca. 3 bis 4 Wochen vor
der Wahl per Post ins Haus. Senden Sie den ausgefüllten Antrag
auf Ausstellung eines Wahl-scheines umgehend an uns zurück oder
bringen ihn gleich direkt Briefwahlunterlagen werden spätestens am letzten Freitag vor dem Wahltag bis 18.00 Uhr ausgegeben. Falls Sie kurzfristig am Wahltag erkrankt sind, können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag im Bürgerbüro bis 15.00 Uhr gegen Vorlage des unterschriebenen Antrags ausgegeben werden. |
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