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Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
  Briefwahlunterlagen
Wahlen und Abstimmungen bilden eine der wichtigsten Grundlagen in unserer Demokratie, gleichgültig auf welcher staatlichen Ebene sie angesiedelt sind. Ausgehend vom Grundgesetz finden sich Regelungen in den Landesverfassungen, dem Bundeswahlgesetz, den Landes- bzw. Kommunalwahlgesetzen sowie den zu diesen Gesetzen ergangenen Verordnungen.
Für folgende Wahlen ist Briefwahl möglich:
Bundestags-, Landtags-, Europarats-, Kommunal-, und Bürger-meisterwahl.
Bitte beachten Sie auch unseren ONLINE-Dienst, der jeweils kurz vor den Wahlen die Möglichekteit bietet, Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Verwenden Sie bitte hierzu den Link rechts in der Mnüleiste oder gehen Sie zum Menüpunkt Online-Dienste A - Z (s. links).
Ansprechpartner:

Frau

Antonie Niederer
Zimmer 9
Tel.: 07581 / 207 - 135

Fax: 07581 / 207 - 864
einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de

Frau

Nicole Traub
Zimmer 9
Tel.: 07581 / 207 - 136
p einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de

Frau

Simone Geiger
Zimmer 9
Tel.: 07581 / 207 - 136
einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Voraussetzungen:

Sie sind am Wahltag aus wichtigem Grund abwesend.
Sie haben Ihre Wohnung in einen anderen Wahlbezirk verlegt und sind nicht in das neue Wählerverzeichnis eingetragen worden.
Ihnen ist der Besuch des Wahlraumes aus beruflichen Gründen
oder wegen Ihres körperlichen Zustandes nicht möglich oder nicht zumutbar.

Allgemeine Informationen:

Sollte eine dieser Voraussetzungen zutreffen, kreuzen Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte den Antrag auf Aus-stellung eines Wahlscheines an. Die Wahlbenachrichtigungskarte erhalten Sie ca. 3 bis 4 Wochen vor der Wahl per Post ins Haus. Senden Sie den ausgefüllten Antrag auf Ausstellung eines Wahl-scheines umgehend an uns zurück oder bringen ihn gleich direkt
beim Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Bad Saulgau vorbei.

Briefwahlunterlagen werden spätestens am letzten Freitag vor dem Wahltag bis 18.00 Uhr ausgegeben. Falls Sie kurzfristig am Wahltag erkrankt sind, können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag im Bürgerbüro bis 15.00 Uhr gegen Vorlage des unterschriebenen Antrags ausgegeben werden.

 
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