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Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung Einblicke in unseren Trausaal Samstagstrauungen 2012 Namensführung der Ehegatten und ihrer gemeinsamen Kinder Bestellung einer Eheurkunde |
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Wie für vieles im Leben, so sind auch für den Start ins Eheglück zunächst noch einige Formalitäten erforderlich. Wer heiraten möchte, muss die Eheschließung vorher beim zuständigen Standesamt anmelden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hierbei wird nicht zwischen Haupt- oder Nebenwohnsitzen unterschieden. Bei mehreren Wohnsitzen besteht für die Eheschließenden die Wahlmöglichkeit. Hat keiner der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig. Die Eheschließenden sollen die
beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden.
Ist einer der Eheschließenden hieran verhindert, kann er den anderen
Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden
aus wichtigen Gründen am Erscheinen im Standesamt verhindert, können
sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten
anmelden. Ist die Eheschließung durch einen Bevollmächtigten
angemeldet worden, hat der Vertretene die bei der Anmeldung abgegebenen
Erklärungen vor der Eheschließung persönlich zu bestätigen. Wegen den erforderlichen Unterlagen, der Terminierung für die Anmeldung der Eheschließung, dem weiteren Ablauf und der Vereinbarung eines Termines für Ihre Trauung setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung. Trauungen sind bei uns von Montag
bis Freitag jeweils zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses
möglich. Darüber hinaus bieten wir auch regelmäßig
Samstagstrauungen an. Zudem haben Sie auch die Möglichkeit, sich
in einem unserer Ortsteile trauen zu lassen. |
| Ansprechpartner: |
Herr Jens Herr |
Frau Birgitta Schmid |
| Öffnungszeiten Rathaus: |
| Montag - Freitag: 08.00
- 12.15 Uhr Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr |
| Allgemeine Informationen: |
Was benötigen Sie zum Heiraten? Dies hängt immer vom Einzelfall ab und sollte daher generell direkt mit dem für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt abgeklärt werden. Die Eheschließenden haben grundsätzlich bei der Anmeldung der Eheschließung durch öffentliche Urkunden ihren Personenstand, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt und ihre Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Wenn ein Eheschließender bereits verheiratet war oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatte, so ist auch ein Nachweis über die Auflösung dieser letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft vorzulegen. Ist die letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht bei einem deutschen Standesamt geschlossen worden, so ist auch die Auflösung etwaiger weiterer Vorehen oder Lebenspartnerschaften nachzuweisen, wenn eine entsprechende Prüfung nicht bereits von einem deutschen Standesamt bei einer früheren Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft durchgeführt worden ist. Hat einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit, dann nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit dem Standesamt auf, weil aufgrund der vorzulegenden Unterlagen bzw. des weiteren Verfahrens in der Regel mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist. Soll die Ehe im Ausland geschlossen werden, brauchen Sie unter Umständen ein Ehefähigkeitszeugnis. Hierüber informieren Sie die ausländischen Standesämter oder die Auslandsvertretungen (Botschaften oder Konsulate) des jeweiligen Staates sowie die Deutsche Botschaft im betreffenden Land. Für die Anmeldung einer Eheschließung sind regelmäßig folgende Nachweise von den Eheschließenden vorzulegen: 1. Reisepass oder Personalausweis. 2. Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes, wenn der Wohnsitz außerhalb von Bad Saulgau ist. 3. Beglaubigte Abschrift bzw. beglaubiger Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil, sofern die Geburt im Inland beurkundet wurde; ansonsten Geburtsurkunde mit Elternangabe. 4. Beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch bzw. beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, sofern eine frühere Ehe bestanden hatte; alternativ Eheurkunde mit Auflösungsvermerk. 5. Nachweis über die Begründung einer Lebenspartnerschaft und deren Auflösung, falls eine Lebenspartnerschaft bestanden hatte. Reichen diese Urkunden zur Prüfung der Ehefähigkeit nicht aus, können weitere Nachweise notwendig sein.
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| Fristen & Gebühren |
Die Anmeldung der Eheschließung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Innerhalb dieser Zeit muss auch die Eheschließung vorgenommen werden. Ansonsten bedarf die Eheschließung erneut der Anmeldung und der Prüfung der Voraussetzungen für die Eheschließung. Die Grundgebühr für die Anmeldung der Eheschließung beträgt 40,00 Euro; sofern ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 Euro. Wird die Eheschließung vor einem anderen, als dem für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt vorgenommen, sind bei diesem Standesamt 30,00 Euro zu entrichten. Sofern die Eheschließung außerhalb der üblichen Dienstzeiten eines Standesamtes erfolgt, wird eine weitere Gebühr von 60,00 Euro fällig. Hinzu kommen auch noch individuelle Gebühren, z. B. für die Ausstellung der gewünschten Urkunden sowie für das Stammbuch. Sie erhalten nach Ihrer standesamtlichen Trauung eine gebührenfreie Eheurkunde zur Vorlage beim Pfarramt und ggf. auch eine gebührenfreie Bescheinigung über die Namensänderung. Gegen Aufpreis stehen Ihnen auch unsere Räumlichkeiten im Alten Kloster für Trauungen zur Verfügung. Der Zuschlag für eine Trauung im Lichthof beträgt 200,00 Euro; der Zuschlag für eine Trauung im Musiksaal beträgt 100,00 Euro. Ihre Terminanfrage muss jedoch zunächst mit dem Kulturamt bzw. der Musikschule abgeklärt werden. Für Trauungen an Samstagen wird von uns eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 Euro erhoben. |
| Weitere Informationen: |
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