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| Den Unternehmen, die sich in Bad Saulgau ansiedeln wollen oder die Formalitäten mit den örtlich zuständigen Behörden zu regeln haben, können ab 01.01.2010 die Dienste des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. |
| In Baden-Württemberg nehmen die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Rechtsanwaltskammern. die Steuerberaterkammern, die Architektenkammern, die Ingenieurkammer und die Landestierärztekammer diese Aufgabe wahr. Die Zuständigkeit der Kammern richtet sich nach deren sachlicher und örtlicher Zuständigkeit. |
| Einheitliche Ansprechpartner ist für Bad Saulgau auch der Landkreis Sigmaringen. |
| Für die Tätigkeit des Einheitlichen Ansprechpartners können Gebühren erhoben werden. |
Informationen und die Abwicklung des Verfahrens stehen auch elektronisch im Dienstleistungsportal des Landes zur Verfügung. Bitte verwenden Sie hierzu den Link unten. |
| Wenn Sie elektronisch direkt in Bad Saulgau ein Gewerbe anmelden wollen, ist es möglich, dass Sie vorab Ihre Angaben eingeben und ausdrucken, bitte beachten Sie die Hinweise im Impressum. |
| Weitere Informationen zu den Kammern: |
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