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Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
E  Einheitlicher Ansprechpartner

Den Unternehmen, die sich in Bad Saulgau ansiedeln wollen oder die Formalitäten mit den örtlich zuständigen Behörden zu regeln haben, können ab 01.01.2010 die Dienste des Einheitlichen Ansprechpartners  in Anspruch nehmen.

In Baden-Württemberg nehmen die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Rechtsanwaltskammern. die Steuerberaterkammern, die Architektenkammern, die Ingenieurkammer und die Landestierärztekammer diese Aufgabe wahr. Die Zuständigkeit der Kammern richtet sich nach deren sachlicher und örtlicher Zuständigkeit.

Einheitliche Ansprechpartner ist für Bad Saulgau auch der Landkreis Sigmaringen.
Für die Tätigkeit des Einheitlichen Ansprechpartners können Gebühren erhoben werden.

Informationen und die Abwicklung des Verfahrens stehen auch elektronisch im Dienstleistungsportal des Landes zur Verfügung.

Bitte verwenden Sie hierzu den Link unten.

zum Service-BW Service-BW
Wenn Sie elektronisch direkt in Bad Saulgau ein Gewerbe anmelden wollen, ist es möglich, dass Sie vorab Ihre Angaben eingeben und ausdrucken, bitte beachten Sie die Hinweise im Impressum.
zur Gewerbeanmeldung Gewerbeamt
 
Weitere Informationen zu den Kammern:
zum Service-BW Industrie- und Handelskammern
zum Service-BW Handwerkskammern

zum Service-BW Rechtsanwaltskammer Stuttgart

zum Service-BW Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

zum Service-BW Rechtsanwaltskammer Tübingen

zum Service-BW Rechtsanwaltskammer Freiburg

zum Service-BW Steuerberaterkammer Stuttgart

zum Service-BW Steuerberaterkammer Nordbaden

zum Service-BW Steuerberaterkammer Südbaden

zum Service-BW Architektenkammern

zum Service-BW Ingenieurkammer
zum Service-BW Landestierärztekammer
 
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