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Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
  Elterngeld und Elternzeit

Das Elterngeld- und Elternzeitgesetz ist zum 01. Januar 2007

in Kraft getreten.

Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate

gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann mindesten zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend steht ein Elterngeldrechner zur Verfügung. Mit diesem können Sie einfach in wenigen Minuten Ihren möglichen Anspruch auf das Elterngeld ermitteln.

Weitere und detaillierte Informationen erhalten Sie bei der L-Bank unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 66 45 471 und beim Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.

Das Elterngeld wird so wie das Erziehungsgeld bei der L-Bank beantragt. Der Antrag kann auch im Rathaus abgegeben werden. Elterngeld kann nur für 3 Monate rückwirkend beantragt werden - also Antrag baldmöglichst nach der Geburt einreichen! Antragsformulare und Informationen zur Antragstellung stehen auf der Internetseite der L-Bank zum Download bereit.

Im Anschluss an das Elterngeld kann noch Landeserziehungsgeld beantragt werden.

Hinweis zum Kindergeld:

Für die Gewährung von Kindergeld und Kinderzuschlag ist in der Regel die Familienkasse, die bei den Agenturen für Arbeit angegliedert ist, zuständig. Anträge können im Internet bei der Familienkasse heruntergeladen werden, sie sind aber auch beim Rathaus an der Info oder beim Sozialamt erhältlich.

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