| suchen |
| Seite
drucken |
| Mail an die Stadt |
| Vereine |
| Firmen |
| Notruf
- Nummern |
| Veranstaltungen Stadtjournal Stadtplan Notdienste Wetter Kinoprogramme |
|
| Home/Bürger/Bürgerservice/Informationssystem |
| Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo? |
| |
|
Elterngeld ist schriftlich zu beantragen. Den Antrag können Sie auf der Homepage der L-Bank herunterladen oder im Rathaus erhalten. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Ausfüllen der Formulare. Ab dem 13. oder 15. Lebensmonat des Kindes wird bei Erfüllung bestimmter Voraussetzung nach Bezug des Elterngelds das Landeselterngeld gewährt. Ihre Anträge können Sie entweder direkt an die Landeskreditbank in 76113 Karlsruhe schicken, oder bei der Stadtverwaltung (s. u.) abgeben, die den Antrag dann weiterleitet. Für die Beurteilung, ob und in welchem Umfang Elterngeld gewährt wird, ist die L-Bank zuständig. |
|
Hinweis zum Kindergeld: Für die Gewährung von Kindergeld und Kinderzuschlag ist in der Regel die Familienkasse, die bei den Agenturen für Arbeit angegliedert ist, zuständig. Anträge können im Internet bei der Familienkasse heruntergeladen werden, sie sind aber auch im Rathaus an der Info oder beim Sozialamt erhältlich. |
| Ansprechpartner: |
Frau Andrea Benik Fax: 07581 / 207 - 864 |
| Frau Isabella Rehberger Zimmer 002 Tel.: 07581 / 207 - 142 |
| Öffnungszeiten Rathaus: |
| Montag - Freitag: 08.00
- 12.15 Uhr Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr |
| Allgemeine Informationen: |
Bitte bringen Sie zur Antragstellung einen Einkommensnachweis (Kopie des letzten Steuerbescheids) mit, da die Gewährung des Bundes- oder Landeslterngeldes maßgeblich hiervon abhängt. Bei ausländischer Staatsangehörigkeit ist die Vorlage des Reisepasses und des Aufenthaltstitels notwendig. Der Antrag kann auch direkt an die Landeskredit-Bank gesendet werden. |
| Fristen |
Um
Nachteile zu vermeiden, muss der Antrag innerhalb von sechs Monaten
nach Geburt des Kindes gestellt werden. |
© Stadt Bad Saulgau - alle Rechte vorbehalten |