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Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
  Fischereischein
Für die Ausübung der Fischerei ist ein Fischereischein erforderlich. Fischen ist bei der Stadt Bad Saulgau in der Sießener Säge in Wagen-hausen möglich. Dort muss beim Fischer vor Ort eine entsprechende Fischerkarte erworben werden.
Ansprechpartner:

Frau
Antonie Niederer
Zimmer 9
Tel.: 07581 / 207 - 135

Fax: 07581 / 207 - 864
einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de

Frau
Nicole Traub
Zimmer 9
Tel.: 07581 / 207 - 136
o einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de
Frau
Simone Geiger
Zimmer 9
Tel.: 07581 / 207 - 136
einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Allgemeine Informationen:

Zur Beantragung eines Fischereischeines benötigen wir:

Jugendfischereischein:
ein Lichtbild
Ausstellung bis zum 16. Lebensjahr ohne Prüfung,
Fischen nur in Begleitung eines Erwachsenen mit Fischerprüfung

Jahresfischereischein:
Nachweis über die Ablegung der Fischereiprüfung
ein Lichtbild

Fischereischeine auf Lebenszeit (5 und 10 Jahre):
Nachweis über die Ablegung der Fischereiprüfung
ein Lichtbild

Fristen & Gebühren:
Der Jugendfischereischein hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Für die Ausstellung wird eine Gebühr in Höhe von 5,11 Euro erhoben.

Für die Ausstellung des Jahresfischereischeins beträgt die Gebühr 16,23 Euro und für den Fünfjahresfischereischein beträgt diese 50,45 Euro bzw. für 10 Jahre 80,45 Euro.

Weitere Informationen:
weiter Informationen zum Fischereischein
 
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