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Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
  Führungszeugnis
Grundsätzlich ist zu beachten, dass es zwei unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen gibt:

1. Führungszeugnisse, die für private Institutionen bzw. Zwecke (z.B. für die Verweigerung des Wehrdienstes) beantragt werden. Diese werden nach Bearbeitung durch das Bundeszentralregister dem Antragsteller direkt zugesandt.

2. Führungszeugnisse, die einer Behörde vorgelegt werden müssen. Diese werden nach der Bearbeitung durch das Bundeszentralregister direkt an die entsprechende Behörde weitergeleitet. Insofern ist es erforderlich, dass bei Beantragung die Anschrift und – zum Zwecke der Zuordnung bei der empfangenden Behörde – der entsprechende Verwendungszweck bzw. ein eventuelles Aktenzeichen mitgeteilt wird.

Unser Online Service:

Das Führungszeugnis kann online beantragt werden. Sie müssen dabei persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum und unter Umständen einen Grund angeben.

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Zum Onlinedienst

Ansprechpartner:

Frau
Antonie Niederer
Zimmer 9
Tel.: 07581 / 207 - 135

Fax: 07581 / 207 - 864
einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de

Frau
Nicole Traub
Zimmer 9
Tel.: 07581 / 207 - 136
ü einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de
Frau
Simone Geiger
Zimmer 9
Tel.: 07581 / 207 - 136
einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Gebühren:
Das Führungszeugnis kann gegen eine Gebühr von zur Zeit 13,00 Euro beim Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung beantragt werden und liegt nach ein bis zwei Wochen vor.
 
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