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| Beim Fundbüro können aufgefundene Gegenstände abgegeben oder verlorene Gegenstände als Verlust gemeldet werden. |
Seit 20.08.09 2009 können Sie nach verlorenen Gegenständen auch im Internet suchen. Erfasst werden alle Gegenstände, die beim Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung abgegeben oder in der Sonnenhoftherme gefunden wurden. Bitte beachten Sie, dass manchmal Gegenstände erst ein paar Tage nach deren Auffinden vom Finder gemeldet werden. |
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| Ansprechpartner: |
Frau Fax: 07581 / 207 - 864 |
| Frau Nicole Traub Zimmer 9 Tel.: 07581 / 207 - 136 |
| Frau Simone Geiger Zimmer 9 Tel.: 07581 / 207 - 136 |
| Öffnungszeiten Rathaus: |
| Montag - Freitag: 08.00
- 12.15 Uhr Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr |
| Fristen: |
Die Fundsache wird für die Dauer von sechs Monaten bei der Stadt-verwaltung aufbewahrt. Nach Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der Gemeinde (§ 973 BGB) erwirbt der Finder das Eigentum an der verlorenen Sache. Die Jahresfrist beginnt als nicht am Tag des Fundes, sondern erst am Tag der Anzeige bei der Gemeinde zu laufen (Ausnahme: sog. Kleinfund). Insoweit kommt diesem Zeitpunkt eine besondere Bedeutung zu und wird von der Stadtverwaltung genau festgehalten. Der Eigentumserwerb ist ausgeschlossen,
wenn dem Finder vorher ein Empfangsberechtigter der verlorenen Sache
bekannt geworden ist oder wenn ein Empfangsberechtigter vorher sein
Recht bei der Gemeinde anmeldet. Wird der Empfangsberechtigte erst nach
Ablauf der Sechsmonatsfrist bekannt oder meldet er erst nach Ablauf
der Frist sein Recht bei der Gemeinde an, so ist der Finder zwar Eigen-tümer
geworden, doch haftet er dem früheren Eigentümer drei Jahre
lang nach Bereicherungsgrundsätzen (§ 977 BGB). Wenn der Fund-gegenstand
beim Finder noch in Natur vorhanden ist, so ist der Bereicherungsgrundsatz
darauf gerichtet, dass der Fundgegenstand wieder zurückübereignet
wird (gegen Ersatz von Aufwendungen und Zahlung von Finderlohn). Dieser Bereicherungsanspruch erlischt seinerseits
wieder nach drei Jahren, gerechnet vom Übergang des Eigentums an
den Finder. |
Gebühren: Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigen-tümer oder Finder bei Sachen bis zu 500,00 € Wert 2 % des Werts, mind. jedoch 2,50 €. Bei Sachen über 500,00 € Wert 2 % von 500,00 € und 1 % des Mehrwerts. Fundfahrräder 8,00 €. |
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