suchen
 
 
Veranstaltungen
Stadtjournal
Stadtplan
Notdienste
Wetter
Kinoprogramme
Historisch. Rundgang
Stadt Bad Saulgau
 
Home/Bürger/Bürgerservice/Informationssystem
 
Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
  Gewerbesteuer
Gewerbebetriebe müssen bei einer bestimmten Ertragslage Gewerbe-steuer an die Stadt entrichten. Die Bemessungsgrundlagen werden in einem Steuermessbescheid vom zuständigen Finanzamt festgesetzt. Danach erfolgt die Steuerfestsetzung durch die Stadtverwaltung Bad Saulgau.
Ansprechpartner:

Frau
Claudia Straub
Zimmer 124
Tel.: 07581 / 207 - 221

Fax: 07581 / 207 - 862
steuern+abgaben@bad-saulgau.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Gebühren:
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 340 v. H. der Steuermessbeträge.
 
 
 
 
 
 
 
nach oben
zurück




© Stadt Bad Saulgau - alle Rechte vorbehalten