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Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
  Grundsteuer
Bebaute und unbebaute Grundstücke unterliegen der Grundsteuer.
Die Bemessungsgrundlagen werden nach Bewertungskriterien vom Finanzamt Bad Saulgau festgelegt. Die Steuer wird dann von der Gemeinde aufgrund des Steuermessbescheides des Finanzamtes festgesetzt.
Ansprechpartner:

Frau
Claudia Straub
Zimmer 124
Tel.: 07581 / 207 - 221

Fax: 07581 / 207 - 862
steuern+abgaben@bad-saulgau.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Allgemeine Informationen:

Grundsteuerfälligkeiten: 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.
Auf Antrag kann die Grundsteuer auch in einem Jahresbetrag zum
01. Juli eines Kalenderjahres bezahlt werden

Gebühren:
Der Hebesatz beträgt für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) 320 v. H., für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v. H. der Steuermessbeträge
 
 
 
 
 
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