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Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
  Kirchenaustritt
Die Erklärung über den Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (Kirche bzw. Religionsgemeinschaft) kann beim Standesamt des Hauptwohnsitzes abgegeben werden. Sollten Sie hier lediglich mit Nebenwohnsitz gemeldet sein, kann Ihre Austrittserklärung nur dann entgegengenommen werden, wenn sich Ihr Hauptwohnsitz innerhalb von Baden-Württemberg befindet.
Ansprechpartner:

Herr
Jens Herr
Zimmer 112
Tel.: 07581 / 207 - 120

Fax: 07581 / 207 - 870
standesamt@bad-saulgau.de

Frau

Birgitta Schmid
Zimmer 109
Tel.: 07581 / 207 - 121
standesamt@bad-saulgau.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Allgemeine Informationen:

Der Kirchenaustritt kann nur persönlich beim Standesamt erklärt werden. Bitte bringen Sie hierzu ein Ausweisdokument mit. Damit wir Ihre Erklärung auch direkt bearbeiten können, sollten Sie Ihre Geburtsurkunde und falls Sie verheiratet sind bzw. verheiratet waren, auch Ihre Eheurkunde mitbringen. Die Vorlage eines Nachweises über Ihre Taufe kann für die Kirche oder Religionsgemeinschaft hilfreich sein. Sofern Sie auch Ihre Lohnsteuerkarte dabei haben, kann diese anschließend beim Einwohnermeldeamt geändert werden.

Gebühren:

Die Gebühr für jede Erklärung über einen Kirchenaustritt beträgt

30,00 Euro. Für Bescheinigungen oder Abschriften von Erklärungen über einen Kirchenaustritt, die nicht im Zusammenhang mit einer Kirchenaustrittserklärung erteilt werden, ist eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro zu entrichten.

Hinweise:
Sofern Sie eine eigene schriftliche Austrittserklärung bei uns einreichen wollen, müssen Sie Ihre Unterschrift vorher von einem Notar beglaubigen lassen.
Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Sorgeberechtigten den Austritt. Kinder ab dem 12. Lebensjahr müssen anwesend sein und einwilligen.
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