suchen
 
 
Veranstaltungen
Stadtjournal
Stadtplan
Notdienste
Wetter
Kinoprogramme


Verwandte Themen:

VHS
Kindersommer
Bäder




 

 
Home/Bürger/Bürgerservice/Informationssystem
 
Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
  Landesfamilienpass
Mit dem Landesfamilienpass gibt es bei Freizeiteinrichtungen in der Umgebung ermäßigten bzw. zum Teil sogar freien Eintritt.
Ansprechpartner:

Frau
Antonie Niederer
Zimmer 9
Tel.: 07581 / 207 - 135

Fax: 07581 / 207 - 864
einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de

Frau
Nicole Traub
Zimmer 9
Tel.: 07581 / 207 - 136
P einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de

Frau

Simone Geiger
Zimmer 9
Tel.: 07581 / 207 - 136
einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Allgemeine Informationen:
Der Landesfamilienpass kann im Einwohnermeldeamt der Stadt-verwaltung beantragt werden.
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem
kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung.

Die Inhaber dieses Landesfamilienpasses sind berechtigt, die im Gutscheinheft zum Landesfamilienpass genannten Einrichtungen unentgeltlich zu besuchen. Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweils genannten Einrichtung unter Vorlage des Passes dort abzugeben. Sie gelten für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.

Sobald die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, geben Sie ihn bitte dem zuständigen Bürgermeisteramt zurück.

 
nach oben
zurück




© Stadt Bad Saulgau - alle Rechte vorbehalten