suchen
 
 
Veranstaltungen
Stadtjournal
Stadtplan
Notdienste
Wetter
Kinoprogramme

Historisch. Rundgang
Stadt Bad Saulgau

Namensrechtliche

Erklärungs- und

Änderungsmöglich-

keiten

Übersicht

 
Home/Bürger/Bürgerservice/Informationssystem
 
Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
  Namensänderungen 

Erklärungen über die nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, die Hinzufügung oder den Widerruf eines Namens zum Ehenamen, die Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe, die Namensführung eines Kindes oder über die Namensführung von Spätaussiedlern und Vertriebenen bzw. Erklärungen über die Angleichung von Namen können beim Standesamt abgegeben werden.

Bitte erkundigen Sie sich vorher bei uns über die dafür erforderlichen Unterlagen.

Weitere Möglichkeiten bietet das Namensänderungsgesetz, z. B. für die Änderung von Vor- und Familiennamen. Für diese Änderungen ist das Ordnungsamt zuständig.

Ansprechpartner:

Herr                                              
Jens Herr                                        
Zimmer 112                                   
Tel.: 07581 / 207 - 120                      

Fax: 07581 / 207 - 870
standesamt@bad-saulgau.de

Frau

Birgitta Schmid
Zimmer 109
Tel.: 07581 / 207 - 121
m standesamt@bad-saulgau.de

Für Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz:
Herr

Wolfgang Wachter
Zimmer 104
Tel.: 07581 / 207 - 130

Fax: 07581 / 207 - 861
ordnung@bad-saulgau.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Fristen & Gebühren

Für die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro erhoben. In der Regel erhalten Sie dann eine gebührenfreie Bescheinigung über die Namensänderung.

Die Gebühr für die Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung beträgt 10,00 Euro, wenn diese nicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung ausgestellt wird.

Erklärungen über die Angleichung von Namen an das deutsche Namensrecht sind gebührenfrei.

Bei Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz (öffentlich-rechtliche Namensänderung) hängt die Bemessung der Gebühren vom Verwaltungsaufwand und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers ab. Der Gebührenrahmen liegt bei Änderungen von Familiennamen zwischen 2,50 Euro und 1.022,00 Euro und bei Änderungen von Vornamen zwischen 2,50 Euro und 255,00 Euro.

nach oben
zurück




© Stadt Bad Saulgau - alle Rechte vorbehalten