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Historisch.
Rundgang Namensrechtliche Erklärungs- und Änderungsmöglich- keiten |
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| Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo? |
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Erklärungen über die nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, die Hinzufügung oder den Widerruf eines Namens zum Ehenamen, die Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe, die Namensführung eines Kindes oder über die Namensführung von Spätaussiedlern und Vertriebenen bzw. Erklärungen über die Angleichung von Namen können beim Standesamt abgegeben werden. Bitte erkundigen Sie sich vorher bei uns über die dafür erforderlichen Unterlagen. Weitere Möglichkeiten
bietet das Namensänderungsgesetz, z. B. für die Änderung
von Vor- und Familiennamen. Für diese Änderungen ist das Ordnungsamt
zuständig. |
| Ansprechpartner: |
Herr
Fax: 07581 / 207 - 870 |
Frau Birgitta Schmid |
Für
Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz: Wolfgang Wachter Fax: 07581 / 207 - 861 |
| Öffnungszeiten Rathaus: |
| Montag - Freitag: 08.00
- 12.15 Uhr Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr |
| Fristen & Gebühren |
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Für die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro erhoben. In der Regel erhalten Sie dann eine gebührenfreie Bescheinigung über die Namensänderung. Die Gebühr für die Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung beträgt 10,00 Euro, wenn diese nicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung ausgestellt wird. Erklärungen über die Angleichung von Namen an das deutsche Namensrecht sind gebührenfrei. Bei Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz (öffentlich-rechtliche Namensänderung) hängt die Bemessung der Gebühren vom Verwaltungsaufwand und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers ab. Der Gebührenrahmen liegt bei Änderungen von Familiennamen zwischen 2,50 Euro und 1.022,00 Euro und bei Änderungen von Vornamen zwischen 2,50 Euro und 255,00 Euro. |
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