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| Bei drohender Obdachlosigkeit
ist die Stadt verpflichtet, dem Be- troffenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Es gilt der Grundsatz: Kein Mensch braucht auf der Straße zu schlafen. In solchen Fällen werden von der Stadt Unterkünfte in einfachster Art und Weise zur Verfügung gestellt. |
| Ansprechpartner: |
Frau Gabriele Rettich Fax: 07581 / 207 - 861 |
| Öffnungszeiten Rathaus: |
| Montag - Freitag: 08.00
- 12.15 Uhr Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr |
| Gebühren: |
| Es wird eine für
solche Wohnungen ortsübliche Miete angesetzt, die meist von der Sozialhilfe abgedeckt wird. |
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