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Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
  Obdachlose
Bei drohender Obdachlosigkeit ist die Stadt verpflichtet, dem Be-
troffenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Es gilt der Grundsatz:
Kein Mensch braucht auf der Straße zu schlafen. In solchen Fällen
werden von der Stadt Unterkünfte in einfachster Art und Weise zur
Verfügung gestellt.
Ansprechpartner:

Frau

Gabriele Rettich
Zimmer 101
Tel.: 07581 / 207 - 132

Fax: 07581 / 207 - 861
ordnung@bad-saulgau.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Gebühren:
Es wird eine für solche Wohnungen ortsübliche Miete angesetzt, die
meist von der Sozialhilfe abgedeckt wird.
 
 
 
 
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