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Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
  Reisepass

Anträge auf einen Reisepass können nur persönlich gestellt werden, da schon bei Antragstellung die endgültige Unterschrift geleistet wird. Bei der Abholung des Passes können sie sich vertreten lassen. Vergessen Sie in diesem Falle nicht, eine Vollmacht mitzubringen.

Seit 01.11.2007 sind neben gesichtsbiometrischen Merkmalen zwei Fingerabdrücke auf einem in das Dokument eingebundenen Chip gespeichert. Dieser Chip ist im vorderen Deckel des Reisepasses eingefügt. Das Einscannen der Fingerabdrücke erfolgt bei der Beantragung des Reisepasses im Rathaus.

Für die Beantragung werden weiterhin in der gängigen Fototechnologie hergestellte Passbilder benötigt. Verwertbar für die Digitalisierung ist nur ein Frontalbild, das darüber hinaus noch eine Reihe anderer Kriterien erfüllen muss.

Auf Wunsch kann auch ab 01.11.2007 für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

Ebenso können seit 01.11.2007 Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden.

Bitte achten Sie darauf, dass verlorene Ausweisdokumente gemeldet werden müssen. Das Wiederauffinden ist ebenfalls unverzüglich mitzu-teilen.

Wenn ihnen eine Urlaubsreise unmittelbar bevorstehen sollte und ihr Reisepass nicht mehr gültig ist, kann beim Einwohnermeldeamt ein Expresspass bzw. ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Sie Informationen über die Anerkennung von deutschen Ausweispapieren im Ausland, Visa-Bestimmungen u.ä. benötigen, dann nutzen Sie bitte das Angebot des Auswärtigen Amtes (s. u.).

link Weitere Informationen zum E-Pass

Unser Online Service:

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Ansprechpartner:

Frau
Antonie Niederer
Zimmer 9
Tel.: 07581 / 207 - 135

Fax: 07581 / 207 - 864
einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de

Frau
Nicole Traub
Zimmer 9
Tel.: 07581 / 207 - 136
u einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de
Frau
Simone Geiger
Zimmer 9
Tel.: 07581 / 207 - 136
einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Allgemeine Informationen:

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich:

ein biometrietaugliches Lichtbild (Frontalaufnahme nach internationalem Standard)
der alte Personalausweis bzw. Reisepass
(bei Erstbeantragung den Kinderausweis bzw. Kinderreisepass)

Beim Kinderreisepass ist auch für Kinder unter 10 Jahren ein Passbild erforderlich, ebenso die Größe und Augenfarbe. Ab dem 10. Lebens-jahr wird die Unterschrift des Antragstellers benötigt.

Gültigkeit des Dokuments:

10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.

www.auswaertiges-amt.de

Gebühren:
Da der Personalausweis und der Reisepass von der Bundesdruckerei hergestellt wird, muss mit einer Bearbeitungszeit von ca. drei bis vier Wochen gerechnet werden. In der Ferienzeit kann es schon mal bis zu sechs Wochen dauern. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit.

Vorläufige Ausweise oder Pässe wie auch der Kinderreisepass werden von der Stadtverwaltung ausgestellt und können kurzfristig ausgehändigt werden.

der Personalausweis kostet 28,80 Euro bzw. 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
der vorläufige Personalausweis kostet 10,00 Euro.

Der Reisepass kostet für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 37,50 Euro und für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, kostet der Reisepass 59,00 Euro.

ein vorläufiger Reisepass kostet 26,00 Euro.
der Kinderreisepass kostet 13,00 Euro.

Verlustanzeige von Pässen und Ausweisen kostet 5,00 Euro.

Weitere Informationen:
weiter Informationen zum Reisepass
 
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