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Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
  Schwerbehinderten-Parkausweis
Schwerbehinderte mit den Merkmalen aG (außergewöhnliche Geh-
behinderung), Bl (blind) und H (hilflos) können bei der Straßen-
verkehrsbehörde der Stadt Bad Saulgau einen Schwerbehinderten-
Parkausweis (blauer Parkausweis mit Rollstuhlfahrersymbol) erhalten.
Dieser Ausweis berechtigt zum Parken im eingeschränkten Haltever-
bot bis zu 3 Stunden, in verkehrsberuhigten Bereichen auch außer-
halb der gekennzeichneten Parkflächen. An Parkuhren und Park-
scheinautomaten gibt es keine zeitliche Begrenzung.
Eine Gebühr wird in Parkierungseinrichtungen nicht fällig. Darüber
hinaus gibt es noch eine Vielzahl weitergehender Parkmöglichkeiten.
Ansprechpartner:

Herr
Wolfgang Wachter
Zimmer 104
Tel.: 07581 / 207 - 130

Fax: 07581 / 207 - 861
ordnung@bad-saulgau.de

Frau

Birgitta Hiller

Zimmer 103

Tel.: 07581 / 207 - 131

0 ordnung@bad-saulgau.de

Frau

Bianca Bader

Zimmer 103

Tel.: 07581 / 207 - 131

p ordnung@bad-saulgau.de

Frau

Petra Weiß

Zimmer 103

Tel.: 07581 / 207 - 137

0ordnung@bad-saulgau.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Allgemeine Informationen:

folgende Unterlagen werden benötigt:

1 Passbild
Schwerbehindertenausweis

Gebühren:
Gebühren fallen nicht an.
 
 
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