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| Der Gesetzesgeber hat zum Schutz der Nachtruhe die Sperrzeit für Gaststätten geschaffen. Die Sperrzeit beginnt von Sonntag bis Donnerstag um 02:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr. In den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag beginnt sie um 03:00 Uhr und endet ebenfalls um 06:00 Uhr. Im Bereich der Kernstadt beginnt die Sperrzeit jeweils 1 Stunde früher, da Bad Saulgau Bäderstadt ist. Auf Antrag kann für besondere Ereignisse eine Sperrzeitverkürzung um eine Stunde gewährt werden. |
| Ansprechpartner: |
Herr Fax: 07581 / 207 - 862 |
| Öffnungszeiten Rathaus: |
| Montag - Freitag: 08.00
- 12.00 Uhr Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr |
| Gebühren & Fristen: |
| Der Antrag auf Sperrzeitverkürzung
ist rechtzeitig, mindestens einen Tag vor Beginn der Veranstaltung zu
beantragen. Die Gebühr für eine Stunde Sperrzeitverkürzung beträgt je nach Größe der Schankfläche 20–30 €. |
| Formulare: |
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