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Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
   Sperrzeitverkürzung
Der Gesetzesgeber hat zum Schutz der Nachtruhe die Sperrzeit für Gaststätten geschaffen. Die Sperrzeit beginnt von Sonntag bis Donnerstag um 02:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr. In den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag beginnt sie um 03:00 Uhr und endet ebenfalls um 06:00 Uhr. Im Bereich der Kernstadt beginnt die Sperrzeit jeweils 1 Stunde früher, da Bad Saulgau Bäderstadt ist. Auf Antrag kann für besondere Ereignisse eine Sperrzeitverkürzung um eine Stunde gewährt werden.
Ansprechpartner:

Herr
Günther Renz
Zimmer 218
Tel.: 07581 / 207 - 282

Fax: 07581 / 207 - 862
baugenehmigung@bad-saulgau.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Gebühren & Fristen:
Der Antrag auf Sperrzeitverkürzung ist rechtzeitig, mindestens einen Tag vor Beginn der Veranstaltung zu beantragen.
Die Gebühr für eine Stunde Sperrzeitverkürzung beträgt je nach Größe der Schankfläche 20–30 €.
Formulare:
Sperrzeitverkürzung
 
 
 
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