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Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
  Sterbefälle

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag mitgeteilt werden.

Grundsätzlich ist zur Anzeige eines Sterbefalles jede Person verpflichtet, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat. Ebenso jede Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat sowie auch jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

In der Regel erfolgt die Anzeige des Sterbefalles durch den Träger einer Einrichtung (z. B. Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim) oder ein Bestattungsunternehmen.

Ansprechpartner:

Herr
Jens Herr
Zimmer 112
Tel.: 07581 / 207 - 120

Fax: 07581 / 207 - 870
standesamt@bad-saulgau.de

Frau

Birgitta Schmid
Zimmer 109
Tel.: 07581 / 207 - 121
standesamt@bad-saulgau.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Wie und Was:

Wenn ein Bestattungsunternehmen von Ihnen beauftragt wird, erledigt dieses die entsprechenden Formalitäten.

Unbedingt erforderlich für die Beurkundung des Sterbefalles, die Überführung der Leiche in einen anderen Ort oder auch die Bestattung bzw. Kremation des Verstorbenen ist die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (Blatt A und B -nicht vertraulicher Teil- sowie Blatt 1 und 2 -vertraulicher Teil- im Umschlag). Diese Papiere sollten dem Standesamt unverzüglich vorgelegt werden. Liegen Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vor, benachrichtigt der Arzt, der den Tod bescheinigt, die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungsbehörde zeigt dann den Sterbefall beim Standesamt an und muss dann auch die Freigabe zur Bestattung erteilen.

Sofern Ihnen Urkunden (z. B. Stammbuch) von der verstorbenen Person vorliegen, sollten Sie diese baldmöglichst beim Standesamt einreichen, damit die Beurkundung des Sterbefalles auch umgehend erfolgen kann. Sofern der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person außerhalb von Bad Saulgau war, ist auch die Vorlage einer Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt erforderlich.

Für die Beurkundung eines Sterbefalles sind regelmäßig folgende urkundlichen Nachweise vorzulegen:

1. Beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch bzw. beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe; alternativ Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung.

2. Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand.

Sofern dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist, können auch noch weitere Urkunden notwendig sein.

Gebühren:
Die Gebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt 12,00 Euro. Jede weitere Ausfertigung der Sterbeurkunde kostet ebenfalls 12,00 Euro.
Zusätzlich werden Ihnen gebührenfreie Urkunden für Angelegenheiten der gesetzlichen Sozialversicherung (z. B. Krankenkasse oder Deutsche Rentenversicherung) sowie eine Sterbefallbescheinigung für die kirchliche Bestattung ausgestellt.
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