| suchen |
| Seite
drucken |
| Mail an die Stadt |
| Vereine |
| Firmen |
| Notruf
- Nummern |
| Veranstaltungen Stadtjournal Stadtplan Notdienste Wetter Kinoprogramme |
Historisch.
Rundgang Informationen zur Anerkennung der Vaterschaft Informationen zum Sorgerecht |
| Home/Bürger/Bürgerservice/Informationssystem |
| Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo? |
| |
| Für die Vaterschaftsanerkennung ist die Form der öffentlichen Beurkundung vorgeschrieben. Die Erklärung kann beim Standesamt, Jugendamt, den Notaren oder den konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland abgegeben werden. |
| Ansprechpartner: |
Herr Fax: 07581 / 207 - 870 |
Frau Birgitta Schmid |
| Öffnungszeiten Rathaus: |
| Montag - Freitag:
08.00 - 12.15 Uhr Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr |
| Allgemeine Informationen: |
Zur Vaterschaftsanerkennung ist das persönliche Erscheinen des Vaters bzw. der Erklärenden erforderlich. Die Anerkennung wird grundsätzlich mit der Zustimmung der Mutter in öffentlich beurkundeter Form wirksam. Mitzubringen ist der Personalausweis bzw. Reisepass. Nach Möglichkeit sollte auch eine Geburtsurkunde oder ein Geburtenregisterauszug des Vaters bzw. der Erklärenden und ggf. des Kindes bereitgehalten werden, ist jedoch zunächst für die Beurkundung der Erklärungen nicht zwingend erforderlich. Nach den Rechtsordnungen einiger anderer Staaten entsteht ein rechtliches Abstammungsverhältnis zwischen einer unverheirateten Mutter und dem von ihr geborenen Kind erst, wenn die Mutter eine förmliche Erklärung darüber abgibt, in der sie das Kind als ihres anerkennt (Mutterschaftsanerkennung). Nachdem die Mutterschaftsanerkennung wirksam geworden ist, haben Mutter und Kind aus Sicht des ausländischen Staates eine rechtliche Beziehung zueinander. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf das Sorgerecht, den Erwerb der Staatsangehörigkeit oder die Namensführung des Kindes. Bei weiteren Fragen zu den Rechtswirkungen einer Vaterschaftsanerkennung bzw. Mutterschaftsanerkennung und den Zustimmungserfordernissen informieren wir Sie jederzeit gerne persönlich. Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt mit den Informationen zur Anerkennung der Vaterschaft. |
| Gebühren: |
| Vaterschaftsanerkennungen sowie erforderliche Zustimmungserklärungen sind bei den Standesämtern und den Jugendämtern gebührenfrei. |
© Stadt Bad Saulgau - alle Rechte vorbehalten |