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Informationen zur Anerkennung der Vaterschaft

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Informationen zum Sorgerecht

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Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
  Vaterschaftsanerkennungen
Für die Vaterschaftsanerkennung ist die Form der öffentlichen Beurkundung vorgeschrieben. Die Erklärung kann beim Standesamt, Jugendamt, den Notaren oder den konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland abgegeben werden.
Ansprechpartner:

Herr
Jens Herr
Zimmer 112
Tel.: 07581 / 207 - 120

Fax: 07581 / 207 - 870
standesamt@bad-saulgau.de

Frau

Birgitta Schmid
Zimmer 109
Tel.: 07581 / 207 - 121
standesamt@bad-saulgau.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Allgemeine Informationen:

Zur Vaterschaftsanerkennung ist das persönliche Erscheinen des Vaters bzw. der Erklärenden erforderlich. Die Anerkennung wird grundsätzlich mit der Zustimmung der Mutter in öffentlich beurkundeter Form wirksam. Mitzubringen ist der Personalausweis bzw. Reisepass. Nach Möglichkeit sollte auch eine Geburtsurkunde oder ein Geburtenregisterauszug des Vaters bzw. der Erklärenden und ggf. des Kindes bereitgehalten werden, ist jedoch zunächst für die Beurkundung der Erklärungen nicht zwingend erforderlich.

Nach den Rechtsordnungen einiger anderer Staaten entsteht ein rechtliches Abstammungsverhältnis zwischen einer unverheirateten Mutter und dem von ihr geborenen Kind erst, wenn die Mutter eine förmliche Erklärung darüber abgibt, in der sie das Kind als ihres anerkennt (Mutterschaftsanerkennung). Nachdem die Mutterschaftsanerkennung wirksam geworden ist, haben Mutter und Kind aus Sicht des ausländischen Staates eine rechtliche Beziehung zueinander. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf das Sorgerecht, den Erwerb der Staatsangehörigkeit oder die Namensführung des Kindes.

Bei weiteren Fragen zu den Rechtswirkungen einer Vaterschaftsanerkennung bzw. Mutterschaftsanerkennung und den Zustimmungserfordernissen informieren wir Sie jederzeit gerne persönlich. Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt mit den Informationen zur Anerkennung der Vaterschaft.

Gebühren:
Vaterschaftsanerkennungen sowie erforderliche Zustimmungserklärungen sind bei den Standesämtern und den Jugendämtern gebührenfrei.
 
 
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