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| Die Stadt Bad Saulgau
ist als untere Straßenverkehrsbehörde zu- ständig für Verkehrsbeschränkungen, deren Aufhebung sowie für die Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen im Straßen- verkehr. Wer eine Straße sperren möchte, z.B. für eine Baumaßnahme, bedarf einer entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnung. Wenn ein Straßenumzug durchgeführt werden soll, ist eine Erlaubnis wegen übermäßiger Straßenbenutzung erforderlich. |
| Ansprechpartner: |
Herr Fax: 07581 / 207 - 861 |
| Öffnungszeiten Rathaus: |
| Montag - Freitag:
08.00 - 12.15 Uhr Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr |
| Gebühren: |
| Gebühren 20 -
500 Euro je nach Verwaltungsaufwand und dem Nutzen des Antragstellers. |
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