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Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
  Verkehrsplanung, Verkehrsregelung und Absperrungen
Die Stadt Bad Saulgau ist als untere Straßenverkehrsbehörde zu-
ständig für Verkehrsbeschränkungen, deren Aufhebung sowie für die
Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen im Straßen-
verkehr. Wer eine Straße sperren möchte, z.B. für eine Baumaßnahme, bedarf einer entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnung.
Wenn ein Straßenumzug durchgeführt werden soll, ist eine Erlaubnis
wegen übermäßiger Straßenbenutzung erforderlich.
Ansprechpartner:

Herr
Wolfgang Wachter
Zimmer 104
Tel.: 07581 / 207 - 130

Fax: 07581 / 207 - 861
ordnung@bad-saulgau.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Gebühren:
Gebühren 20 - 500 Euro je nach Verwaltungsaufwand und dem
Nutzen des Antragstellers.
 
 
 
 
 
 
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