| suchen |
| Seite
drucken |
| Mail an die Stadt |
| Vereine |
| Firmen |
| Notruf
- Nummern |
| Veranstaltungen Stadtjournal Stadtplan Notdienste Wetter Kinoprogramme |
| Historisch.
Rundgang Stadt Bad Saulgau |
| Home/Bürger/Bürgerservice/Informationssystem |
| Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo? |
| |
| Zur Begründung von Wohnungseigentum ist bei den Notariaten bzw. Grundbuchämtern die Vorlage einer Abgeschlossenheits-bescheinigung mit Aufteilungsplänen erforderlich. |
| Ansprechpartner: |
Herr Fax: 07581 / 207 - 865 |
| Öffnungszeiten Rathaus: |
| Montag - Freitag: 08.00
- 12.00 Uhr Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr |
| Allgemeine Informationen: |
Die Aufteilungspläne, die bei bestehenden Gebäuden aus einer Baubestandsaufnahme und bei Neubauten aus Bauzeichnungen bestehen müssen, sind mit nachstehendem Antrag der Stadtver-waltung vorzulegen. |
| Gebühren: |
| Die Gebühr für die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung beträgt 0,5 Promille des Wertes des aufzuteilenden Objektes. |
© Stadt Bad Saulgau - alle Rechte vorbehalten |