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Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
  Wohnungseigentumsgesetz
Zur Begründung von Wohnungseigentum ist bei den Notariaten bzw. Grundbuchämtern die Vorlage einer Abgeschlossenheits-bescheinigung mit Aufteilungsplänen erforderlich.
Ansprechpartner:

Herr
Günther Renz
Zimmer 218
Tel.: 07581 / 207 - 282

Fax: 07581 / 207 - 865
baugenehmigung@bad-saulgau.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Allgemeine Informationen:

Die Aufteilungspläne, die bei bestehenden Gebäuden aus einer Baubestandsaufnahme und bei Neubauten aus Bauzeichnungen bestehen müssen, sind mit nachstehendem Antrag der Stadtver-waltung vorzulegen.

Gebühren:
Die Gebühr für die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung beträgt 0,5 Promille des Wertes des aufzuteilenden Objektes.
 
 
 
 
 
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