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Stadtführer für Menschen mit Behinderungen
Erklärung der Piktogramme - Zugänglichkeit von Gebäuden

Für eine einfachere Orientierung im Stadtführer weisen Piktogramme auf Zugänglichkeiten und Hilfen hin (z.B. Parkplätze, Toiletten).

Wenn das entsprechende Piktogramm nicht vorhanden ist, verfügt das Objekt nicht über diese Eigenschaften.

 

Für Rollstuhlfahrer voll zugänglich:
Das Gebäude ist stufenlos (eine Türschwelle bis 6 cm gilt als ebenerdig) oder über eine Rampe bis 6% Steigung zugänglich.

Türbreite muss mindestens 90 cm betragen.
Der Aufzug hat eine Türbreite von mindestens 90 cm und eine Fahrkabine ab 110 cm x 140 cm. Bedienelemente bis 110 cm.

m

Für Rollstuhlfahrer eingeschränkt zugänglich:
Der Zugang zum Gebäude erfolgt über eine Stufe unter

12 cm oder über eine Rampe mit mehr als 6% Steigung.

Die Türbreite muss mindestens 70 cm sein.

Der Aufzug hat eine Türbreite von mindestens 70 cm und eine Fahrkabine von mindestens 70 cm x 110 cm.

Die Hilfe von mindestens einer Begleitperson erforderlich.

z U

Für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich:
Gebäude ist für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich, da mindestens 3 Stufen überwunden werden müssen. Türbreiten liegen unter 70 cm.

Der Aufzug hat eine Türbreite von 70 cm und eine Fahrkabine von unter 70 cm x 110 cm.

R

Toilette für Rollstuhlfahrer voll zugänglich:
WC ist stufenlos oder über eine Rampe mit bis zu 6% Steigung erreichbar. Türbreite beträgt mindestens 90 cm. Platz neben dem WC mindestens 95 cm. Freie Fläche vor dem WC mindestens 150 cm.

Höchstes Bedienelement 110 cm.

WC Höhe 40 cm - 50 cm. Haltevorrichtungen sind vorhanden.

p

 


Toilette für Rollstuhlfahrer eingeschränkt zugänglich:

Türbreite beträgt 70 cm. Platz neben dem WC 70 cm.

Freie Fläche vor dem WC 100 cm x 100 cm.

p o

Aufzug für Rollstuhlfahrer voll zugänglich:
Die Einschränkungen nach Breite und Tiefe gelten ent-sprechend der anderen Piktogramme. Türbreite mindestens 90 cm und eine Tiefe von 110 cm x 140 cm.

Bedienelemente bis 110 cm.

lo

Behindertenparkplatz:

Platzbreite mindestens 350 cm. Bordsteine sind abgesenkt.  Blauer Parkberechtigungsausweis (mit Rollstuhlsymbol) und Parkscheibe müssen sichtbar ausgelegt sein.

ol

Anmerkung:
Bei "bedingt zugänglichen" Einrichtungen ist die jeweilige Be-schränkung (z.B. Türbreite) im Text vermerkt. Alle anderen die Zugänglichkeit bestimmenden Maße entsprechen dem Kriterium "behindertengerecht" und sind nicht aufgeführt.
 

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