| GEZ
- Gebührenbefreiung
Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht
werden ausschließlich auf Antrag
gewährt.
Den Antrag erhalten Sie auf
dem Rathaus (Sozialamt) Ihrer Gemeinde.
Informationen, welche Personen
eine GEZ-Gebührenbefreiung beantragen können, entnehmen Sie
unter der nachfolgend angeführten Internet-Adresse.
www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html
|
Sozialtarif
der Deutschen Telekom
Monatliche Gesprächsgutschrift
zwischen 6,94 Euro und 8,72 Euro.
Die Deutsche Telekom bietet nicht nur ihre normal beworbenen Tarife
an, sondern hält für sozialschwache und behinderte Kunden
einen Sozialtarif bereit. Dieser soll den betroffenen Kunden eine monatliche
Entlastung bringen.
Der Sozialtarif der Telekom ist für den Standardanschluss Call
Plus buchbar. Anders als früher bekommt der Kunde jedoch keine
vergünstigte Grundgebühr, sondern ein monatliches Gesprächsguthaben.
Die normalen monatlichen Kosten von mindestens 16,37 Euro fallen also
in jedem Fall an.
Das Gesprächsguthaben in Höhe von 6,94 Euro bzw. 8,72 Euro
gilt für alle Festnetz- und Auslandsverbindungen, die über
die Deutsche Telekom hergestellt werden. Ausgenommen sind Verbindungen
zu Mobilfunknummern, zu Sonderrufnummern und Verbindungen, die über
andere Anbieter hergestellt werden. Die Höhe des im Rahmen des
Sozialtarifs gewährten Guthaben richtet sich nach der Kundengruppe.
So bekommen Studenten, die BaföG beziehen sowie Kunden, die von
der GEZ befreit sind bzw. einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal
RF vorweisen können, ein Guthaben von 6,94 Euro.
Den Telekom-Sozialtarif mit Vergünstigungen von 8,72 Euro bekommen
blinde, gehörlose oder sprachbehinderte mit einem Grad der Behinderung
von mindestens 90 Prozent. Das gilt auch, wenn lediglich ein im Haushalt
lebender Angehöriger davon betroffen ist. Eine Mitnahme eines nicht
verbrauchten Guthabens in den folgenden Abrechnungsmonat ist nicht möglich.
Auch ist eine Buchung des Sozialtarifs in Verbindung mit einer Sprachflatrate
oder einem DSL-Komplettpaket nicht möglich.
|